Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) — Neurosora

Diese AGB gelten für alle Angebote, Dienstleistungen und Lieferungen der Neurosora (Zweigstraße 4a, 82216 Maisach). Erstgespräche und Angebotserstellungen sind grundsätzlich unverbindlich. Einzelne Regelungen können durch schriftliche Vereinbarungen ergänzt werden.

Firma: Neurosora
Geschäftsführer: Markus Schmid, M. A., B. Eng.
Sitz: Zweigstraße 4a, 82216 Maisach

1. Geltungsbereich & Vertragsgrundlagen

Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen Neurosora (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“). Maßgeblich ist das jeweils schriftliche Angebot und/oder die Leistungsbeschreibung. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Neurosora diese ausdrücklich schriftlich bestätigt.

2. Angebot, Unverbindlichkeit & Auftragsbestätigung

Erstgespräche, Beratungen und Erstangebote sind unverbindlich. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst mit einer der folgenden Handlungen zustande:

  • schriftliche Annahmeerklärung des Angebots (per E-Mail oder unterschriebenes Dokument),
  • Zahlung einer im Angebot genannten Anzahlung,
  • ausdrückliche Bestätigung per E-Mail durch den Auftraggeber.

3. Leistungsumfang & Änderungen

Die beschriebenen Leistungen im Angebot bilden den verbindlichen Leistungsumfang. Änderungen, Erweiterungen oder zusätzliche Leistungen, die über das vereinbarte Angebot hinausgehen, werden als Zusatzleistungen betrachtet und gesondert vergütet.

4. Nachkalkulation / Zusatzkosten (Wichtiger Hinweis)

Neurosora ist berechtigt, bei unvorhersehbarem Mehraufwand eine Nachkalkulation vorzunehmen. In begründeten Fällen kann eine zusätzliche Nachforderung von bis zu 30 % des ursprünglich vereinbarten Angebotspreises erhoben werden. Solche Fälle umfassen beispielhaft:

  • erhebliche Änderungswünsche nach Auftragserteilung,
  • umfangreicher Mehraufwand bei technischen Integrationen,
  • fehlende oder verspätet gelieferte Inhalte, Dateien oder Freigaben durch den Auftraggeber,
  • nicht vorhersehbare technische Hürden (z. B. Schnittstellenprobleme, Drittsoftware-Inkompatibilitäten).

Neurosora informiert den Auftraggeber über eine beabsichtigte Nachkalkulation schriftlich (E-Mail) mit aussagekräftiger Aufstellung der Gründe und Positionen. Der Auftraggeber kann innerhalb von 7 Tagen der Nachkalkulation widersprechen; ohne fristgerechten Widerspruch gilt die Nachkalkulation als genehmigt.

5. Preise & Zahlungsbedingungen

  • Soweit nicht anders vereinbart, gelten die im Angebot genannten Preise in Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
  • Rechnungen sind, sofern nicht im Angebot anders geregelt, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
  • Bei Projektaufträgen behält sich Neurosora Teilzahlungen vor (z. B. 40–50 % Anzahlung bei Auftragsbestätigung, Rest bei Abnahme oder gemäß Meilensteinen).
  • Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Zusätzlich kann Neurosora Lieferung oder Leistungen bis zum Ausgleich zurückhalten.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt alle notwendigen Inhalte, Zugangsdaten, Logos, Texte, Bildmaterial sowie erforderliche Entscheidungen und Freigaben rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung berechtigen Neurosora, Fristen zu verlängern oder zusätzlichen Aufwand gesondert zu berechnen.

7. Liefer- und Leistungsfristen

Vereinbarte Fristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung und sind nur bei rechtzeitiger Mitwirkung des Auftraggebers verbindlich. Verzögerungen durch Dritte oder durch nachträgliche Änderungen verlängern die Frist angemessen.

8. Gewährleistung & Mängelrüge

  • Neurosora gewährleistet, dass die erstellten Leistungen grundsätzlich den vereinbarten Spezifikationen entsprechen.
  • Offensichtliche Mängel sind binnen 14 Tagen nach Abnahme schriftlich anzuzeigen; verdeckte Mängel spätestens 14 Tage nach Entdeckung.
  • Bei berechtigten Mängelrügen wird Neurosora nach Ihrer Wahl nachbessern oder Ersatz liefern. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.

9. Haftung

Die Haftung von Neurosora ist gegenüber dem Auftraggeber beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Die Haftung für entgangenen Gewinn und indirekte Folgeschäden ist ausgeschlossen.

10. Urheberrecht & Nutzungsrechte

  • Sämtliche Arbeitsergebnisse (Texte, Designs, Codes, Grafiken) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum bzw. Urheberrechtlich bei Neurosora oder den jeweiligen Lizenzgebern.
  • Nach vollständiger Zahlung werden dem Auftraggeber einfache, nicht ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt, soweit im Angebot nicht ausdrücklich andere Rechte vereinbart wurden.
  • Neurosora ist berechtigt, nicht-personenbezogene Arbeiten als Referenz zu verwenden, sofern keine andere vertragliche Vereinbarung getroffen wurde.

11. Vertraulichkeit & Datenschutz

Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse vertraulich zu behandeln. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der gesonderten Datenschutzerklärung.

12. Vertragsdauer & Kündigung

Projektbezogene Verträge enden mit Abnahme der vereinbarten Leistungen. Laufende Service- und Wartungsverträge können mit der im Vertrag vereinbarten Frist gekündigt werden. Bei Zahlungsverzug oder wesentlicher Pflichtverletzung ist eine außerordentliche Kündigung möglich.

13. Schlussbestimmungen

  • Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
  • Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  • Gerichtsstand ist — soweit rechtlich zulässig — das zuständige Gericht am Sitz von Neurosora (Maisach). Es gilt deutsches Recht.

Kontakt & Sonstige Hinweise

Neurosora
Zweigstraße 4a
82216 Maisach

Geschäftsführer
Markus Schmid, M. A., B. Eng.

Kontakt
E-Mail: info@neurosora.com
Telefon: +49 151 12758131

Hinweis: Diese AGB dienen der klaren Vertragsgrundlage zwischen Neurosora und dem Auftraggeber. Für spezielle Projekte, Großaufträge oder anderweitige rechtliche Fragen empfehlen wir die ergänzende Prüfung durch einen fachkundigen Anwalt.